Zutaten:
Tonkabohnen
Alle unsere Kräuter und Gewürze wurden schonend gepflückt, getrocknet und verarbeitet.
Lagerung:
Lagern Sie die Gewürze immer gut verschlossen an einem nicht zu warmen Ort.
Anwendung:
Tonkabohnen werden auch Tongobohnen oder Toncabohnen gennant. Sie wachsen an dem bis zu 30 Meter hohen Tonkabohenbaum (Lat. Dipteryx odorata) der in Südamerika und den tropischen Gebieten von Afrika heimisch ist. Die Tonkabohnen sind die mandelförmigen etwa 3-5 Zentimeter langen Samen der reifen Früchte des Tonkabohnenbaumes.
Die Samen haben eine bräunlich-schwarze Farbe und eine schrumpelige Oberfläche. Die Tonkabohne ist aufgrund ihres Vanille ähnlichen Geschmacks äusserst beliebt bei Feinschmeckern und der gehobenen Gastronomie. Dabei wird die harte Bohne am besten mit einer Muskat- oder Käsereibe abgerieben und den Speisen beigegeben. Auch können 1-2 Tonkabohnen für circa 10 Minuten in einem Liter Milch erhitzt werden um anschliessend ihr feines Süsses Aroma über Nacht an die Milch abzugeben. Die Würzkraft der Tonkabohnen ist dabei so stark, dass die Bohnen bis zu zehnmal ausgekocht werden können. Aber immer daran denken diese vor der Aufbewahrung wieder gründlich mit kaltem Wasser abzuwaschen und zu trocknen.
Die Tonkabohne schmeckt nach Vanille und hat ein süsses und edelbitteres Aroma. Am besten wird sie zusammen mit anderen süsslichen Gewürzen wie Zimt, Safran oder Vanille eingesetzt. Tonkabohnen sind hervorragend geeignet für typische Vanille Desserts wie Crème Brûlée, Panna Cotta, Soufflé, Vanilleeis oder Puddings. Dabei reichen 1-2 Tonkabohnen für die Herstellung von 1 Liter Süssspeise.
Ausgezeichnet passt die Tonkabohne auch zu Desserts auf der Basis von Mohn und Kokosnuss oder zu Keksen und Kuchen. Dabei wird die Tonkabohne aber immer in sehr kleinen Mengen dem Teig oder der Füllung beigeben. Ausserdem werden die edelbitter und Süssen Bohnen auch als Bittermandelersatz und für Schokoladen Desserts verwendet.
Immer zugelassene Höchstmengen beachten:
Tonkabohnen enthalten natürlicherweise 2,8% Cumarin, bei Verwendung in zubereiteten Speisen muss die Aromenverordnung EG 1334/2008 beachten werden. Die zugelassenen Höchstmengen liegen je nach Art des Lebensmittels zwischen 5 mg/kg bei Dessertspeisen und 50 mg/kg bei traditionellen und saisonalen Backwaren. Bitte informieren Sie sich immer über die aktuell zugelassen Höchstmengen.
Tipp:
Die Tonkabohnen können entfalten ihren Geschmack auch, wenn sie in Rum eingelegt werden.
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CHF 6.90Preis
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