AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1) Gültigkeit
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Käser Produkte Management, Nachfolgend KPM genannt, und seinen Kunden. Bei Bestellung bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die blosse Einsicht auf unsere Website ist unverbindlich und begründet kein Rechtsverhältnis.
1.2 KPM behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.
§ 2) Angebot und Preise
2.1 Alle Preise verstehen sich in der vom Kunden gewählten Währung inkl. Mehrwertsteuer. Die aufgeführten Preise, Produkteabbildungen und Produktebeschreibungen sind ohne Gewähr. Lieferfristen, Verfügbarkeit sowie Irrtum vorbehalten.
Jahrgangswechsel und Preisänderungen, insbesondere bei Wein, sind jederzeit möglich.
Die KPM behält sich vor, Preise und Versandkosten jederzeit zu ändern.
2.1.1 Produkte und Jahrgangswechsel Angebote gelten solange die Produkte verfügbar sind. Die KPM ist nicht verpflichtet, bestimmte Produkte oder Jahrgänge zu beschaffen. Sollte ein bestelltes Produkt nach Bestellung nicht mehr verfügbar sein, werden Sie von der KPM informiert. Die KPM behält sich vor, ohne Benachrichtigung einen ausverkauften Jahrgang durch einen Folgejahrgang zu ersetzen.
2.2 KPM und die Händler behalten sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.
§ 3) Lieferfristen
3.1 Produkte welche sich bei uns an Lager befinden, werden sofort nach dem Eingang der Bestellung durch uns verarbeitet, andere Produkte werden bei Lieferanten bestellt. Die bestellten Produkte werden gemäss Absprache mit dem Kunden ausgeliefert. Verzögerungen aufgrund Nichtverfügbarkeit oder anderen Gründen sowie Lieferschwierigkeiten seitens unserer Lieferanten oder fehlende Informationen vom Kunden ergeben keinerlei Ansprüche des Kunden. Wird die Lieferung oder Leistung durch die genannten Umstände unmöglich oder unzumutbar, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
3.2 Grossbestellungen über den haushaltsüblichen Mengen sind unter vorabsprache möglich und bedürfen einer längeren Lieferfrist. Hierfür gelten die individuell vereinbarten Regeln.
§ 4) Versand
4.1 Die Versandkosten werden nach Paketgewicht berechnet und dementsprechend im Bestellprozess ausgewiesen.
4.2 Lieferungen werden ausschliesslich innerhalb der Schweiz und Lichtenstein ausgeführt. Lieferungen ins Ausland sind möglich, bedürfen aber einer individuellen Absprache.
§ 5) Zahlungsbedingungen
5.1 Die Bezahlung für bei Käser Produkte Management bestellte Waren erfolgt per Vorauskasse.
Zahlung und Verzugsfolgen Die Zahlung erfolgt im Voraus mittels den von der KPM akzeptierten Zahlungsmittel (z.B. Debitkarte, Kreditkarte. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5%verrechnet. Die gesamte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der KPM. Die KPM ist berechtigt, bei Verzug vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung zu verweigern oder die gelieferte Ware zurückzunehmen. Sie haben die Ware auf erste Aufforderung herauszugeben. Daneben ist der Verzugszins bis zur Herausgabe/ Zahlung geschuldet. Weitere Schadenersatzansprüche der KPM bleiben vorbehalten.
5.2 Ist der Kunde mit einer Zahlung aus irgendeinem Grund im Rückstand, oder muss die KPM aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Kunden nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist die KPM ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte befugt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen und versandbereite Lieferungen zurückzuhalten; dies, bis neue Zahlungs- und allenfalls auch neue Lieferbedingungen vereinbart sind und die KPM genügende Sicherheiten erhalten hat.
5.3 Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an Verzugszinsen zu zahlen. Der Zinssatz berechnet sich mit sechs Prozent p.a. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten (OR 213).
5.4 Entstehen Spesen und Gebühren von Drittfirmen im Zahlungsverkehr, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 6) Garantie
6.1 Der Lieferant verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
§ 7) Rückgaberecht
Prüfung und Beanstandungen Die Lieferung muss unverzüglich nach Empfang geprüft werden. Offensichtliche Transportschäden müssen umgehend auf den jeweiligen Lieferpapieren festgehalten und der KPM zusätzlich sofort schriftlich (auch per E-Mail) mitgeteilt werden. Fehlerhafte Lieferungen/Rechnungen müssen Sie der KPM innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich (auch per E-Mail) anzeigen.
7.1 Produkte, die Qualitätsmängel aufweisen, senden Sie uns nach vorheriger Absprache innerhalb von 3 Tagen in ungebrauchtem, einwandfreiem Zustand und der Originalverpackung auf eigene Kosten zurück.
7.2 8.3 Falsch bestellte Ware kann nur innerhalb von 2 Tagen zurückgenommen werden. Nach dieser Frist wird keine Ware mehr zurück genommen. Folgende Produkte werden in jedem Fall nicht zurückgenommen: Waren, welche die KPM nicht an Lager führt und speziell für Kunden angefertigt oder bestellt werden müssen, Investitionsgüter, Sonderfarben, Hygiene-Artikel (Salben, Cremen, Öle etc.), Bild- und Tonträger und Software-Produkte, Gewürzmischungen, geöffnete Produkte können nicht zurück genommen werden.
7.3 Die Waren müssen sehr sorgfältig verpackt sein. Nicht frankierte Sendungen werden nicht angenommen.
§ 8) Montage
9.1 Sämtliche Montagevorbereitungen, wie bauliche Anpassungen, sanitäre und elektrische Installationen und Anschlüsse gehen zu Lasten des Bestellers. Die KPM übernimmt keine Montagearbeiten.
§ 8) Gewährleistung / Garantie
Gewährleistung und Haftung Die KPM gewährleistet ausschliesslich die ausdrücklich zugesicherten Produkteigenschaften, jegliche weitergehenden Gewährleistungen werden ausgeschlossen. In diesen AGB oder Individualvereinbarungen allenfalls vorgesehene Ausnahmen bleiben vorbehalten. Die KPM haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Jegliche weitere Haftung wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.1 Waren, die durch ihren Gebrauch einem natürlichen Verschleiss unterliegen und unabhängig von der Benutzungszeit kaputtgehen können unterliegen nur im Falle eines Produktions- oder Materialfehlers der Gewährleistung. Die Gewährleistung entfällt für Schäden, wenn und insoweit diese auf die folgenden Gründe zurückgeführt werden können: Nachlässigkeit in Überwachung und Bedienung, anleitungswidriges Verhalten in der Handhabung, Überschreiten der höchstzulässigen Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Aufstellung an einem ungeeigneten Ort, ungenügende Fundamente und Bauarbeiten, chemische oder elektrolytische Einflüsse, eigenmächtige Vornahme von Änderungen der Reparaturen durch den Kunden oder durch eine nicht befähigte Drittperson.
8.2 Haftungsausschluss: Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere solche auf Wandelung, Preisminderung sowie auf Ersatz des weiteren Schadens. Die KPM haftet insbesondere nicht für alle indirekten Schäden, wie Entschädigung für Arbeits- und Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, entstandene Unkosten und Schäden an Mensch und Tier.
8.3 Die Pflicht zur Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen, der Kaufgegenstand an Dritte übergeben/verkauft wurde, oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der KPM nicht die Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Gewährleistungsfristen für Wiederverkäufer und deren Kunden erstrecken sich bei Artikeln, die zum Wiederverkauf aufgrund ihrer Art bestimmt sind bei Investitionsgütern um 1 Monat und bei Wiederverkaufsartikeln um 2 Monate.
8.4 Der Kunde verpflichtet sich den Kaufgegenstand nur von dafür befähigten Personen in Betrieb zu nehmen. Er nimmt davon Kenntnis, dass mit dem Betrieb von Geräten der KPM Auflagen des Medizinproduktgesetzes bestehen können.
§ 9) Rechtshinweis
9.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist der Sitz der KPM oder ihr Wohnsitz. Anwendbar ist Schweizer Recht (unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen).
07.06.2020